AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen unseren allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder der Besteller seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Dies gilt ebenso für solche Konditionen in den Einkaufsbedingungen des Bestellers, über die in unseren Bedingungen nichts enthalten ist. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Auf-träge gelten generell als angenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Auftragsdatum widersprochen wurde. Auftragsänderungen oder Stornierungen können generell nur berücksichtigt werden, wenn mit der Bearbeitung des Auftrages nicht schon begonnen worden ist. Irrtümer auf Grund telefonischer Bestellung gehen zu Lasten des Bestellers.

2 .Preise
Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, Lieferung frei Haus. Angebotspreise sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Spätere Preisänderungen sind zulässig, wenn:
a) die Fabrikationsmaße von dem im Preisangebot zugrunde gelegten Rohbaumaßnahmen abweichen oder
b) infolge besonderer Beschaffenheit des Bauwerkes oder infolge ungenügender Einbaumöglichkeiten Montagebedingungen vorliegen, die bei Angebotsabgabe nicht erkennbar waren und zusätzliche Arbeitszeit erfordern.

3. Lieferfrist
Die Lieferzeit wird so angesetzt, dass sie den Baufortschritt entsprechend und bei normalem Arbeitsgang aller Voraussicht nach eingehalten werden kann. Tritt durch Betriebsstörungen oder in Folge ungeklärter technischer Fragen eine Lieferzeitüberschreitung ein, so hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz und auch nicht das Recht vom Vertrag zurücktreten. Eine vereinbarte Liefer- bzw. Montagefrist gilt als verlängert, falls ein von uns nicht zu vertretendes vorübergehendes Leistungshindernis eintritt, insbesondere durch höhere Gewalt, Streik, Stromsperren, Verkehrsbe-schränkungen etc., und auch dann, wenn erschwerende Montagebedingungen vorliegen, die bei Angebotsangabe nicht erkennbar waren. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Verzögerungsschaden und auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. In jedem Fall ist ein eventueller Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.

4. Abnahme
Nach Fertigstellung des Auftrages, auch wenn sie vor Ablauf einer vereinbarten Ausführungsfrist erfolgt, hat der Auftraggeber die Leistung binnen 12 Tagen seit Fertigstellung abzunehmen. Fehlende Leistungen anderer Unternehmer, auf die wir keinen Einfluss haben, die jedoch zur ordnungsgemäßen Funktion unseres Gewerkes erforderlich sind, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

5. Konstruktion, Auskünfte und Ratenteilung
Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Leistung usw. in den Entwürfen sind unverbindlich. Alle Vorschläge und Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden. Die Herstellung der Anlagen erfolgt nur nach genehmigten Zeichnungen und Vorlagen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftig entstehender Forderungen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum des Ver-käufers. Mit der Weiterveräußerung der von dem Auftragnehmer bearbeiteten oder hergestellten Produkte ist der Auftrag-geber ausschließlich mit der Maßgabe einverstanden, dass die durch die Veräußerung entstehende künftige Forderung des Auftragnehmers gegenüber einem Dritten bereits an die-ser Stelle abgetreten wird. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegenüber den entsprechenden Schuldnern des Auftraggebers die Forderung offen zu legen.

7. Zahlung
Auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie auf die Aufrechnung von Gegenansprüchen jeder Art verzichtet der Besteller hiermit ausdrücklich. Abschlagszahlungen sind binnen 6 Werktagen nach Einreichung der Auf-stellung zu leisten. Eingehende Zahlungen des Kunden tilgen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung, was bei Skontoabzug zu berücksichtigen ist. Bei Zielüberschreitung werden an Verzugszinsen die tatsächlich erwachsenen, eigenen Bankkreditkosten, mindestens aber 2 Prozent über dem jeweils amtlichen Diskontsatz, ab Verfalltag berechnet, etwa bewilligte Rabatte sowie Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs oder Zahlungsverzug (§ 284 BGB) und bei gerichtli-chen Betreibung in Wegfall. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein.

8. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:
10 Tage 2% Skonto
30 Tage netto

9.Mängelgewährleistung
Im Allgemeinen liegen die Richtlinien der VOB und das BGB zugrunde.
Nach VOB: Bauleistungen 2 Jahre,
elektrische Anlagen 6 Monate,
Dachabdichtungen 10 Jahre
Nach BGB: Wenn Garantie ausdrücklich nach BGB vereinbart wird
Bauleistungen 5 Jahre
Erzeugnisse des Verkäufers sind Maßanfertigungen und können auf Verlangen weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Bei berechtigter Reklamation beschränkt sich die Gewährleistung nach Wahl des Verkäufers auf Nach-besserung, Ersatzteillieferung oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Bei Nachbesserung durch den Käufer sind die Kosten vorher mit dem Verkäufer abzustimmen und zu vereinbaren. Kosten werden vom Verkäufer in marktüblichen Montagezeiten vergütet. Komplizierte, über das übliche Zeitmaß hinausgehende Montagen liegen im Reklamations-fall am Risiko des Käufers und können bei Nachbesserungs-arbeiten nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen be-schränkt sich die Nachbesserungspflicht auf die unmittelbaren Aufwendungen, höchstens auf den Wert der geliefert Waren, Transport- und Wegekosten die über 10 Kilometer vom Wohnsitz des Käufers hinaus entstehen, sowie entgangener Gewinn liegen im Geschäftsrisiko des Käufers und können nicht geltend gemacht werden. Der Verkäufer hat das Recht, die Beseitigung von Mängeln solange zu verweigern, wie der Käufer Zahlungsbedingungen oder sonstige Verpflichtungen nicht einhält.

10. Allgemeines
Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
Erfüllungsort bzw. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebende Verbindlichkeiten ist Schwabach.

BS Roth GmbH
Münchener Straße 47, 91154 Roth
Stand 01.04.2021